Praxis für Paar- und Lebensberatung
Iris Dittberner-Glatz

Ehe-, Familien und Lebensberaterin, Hypnotherapeutin

(Erlaubnis zur Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz)

Honorar und Geschäftsbedingungen

Beratung in der Praxis

Dauer Ab 18.00
Paarberatung 90 Min 150 € +5€ pro halbe Stunde
Einzelberatung
(Lebensberatung, Coaching, Psychotherapie)
60 Min 100 € +5€ pro halbe Stunde
Einzelberatung
(Lebensberatung, Coaching, Psychotherapie)
90 Min 130 € +5€ pro halbe Stunde

Beratung per Video oder Telefone

In der Regel werden Beratungen online oder per Telefon im gleichen zeitlichen Rahmen wie Beratungen vor Ort durchgeführt, dann sind auch die Honorare die gleichen.
Bei Erstberatungen ist in diesen Fällen die Honorarzahlung vorab zu leisten.
Die Vorzahlung kann per Überweisung erfolgen – bei kurzfristigem Bedarf per Überweisung mit sofortiger Ausführung (Kontodaten werden im direkten Kontakt mitgeteilt).

Geschäftsbedingungen

Beratungstermine werden im Voraus vereinbart und sind verbindlich. Wenn Klienten den vereinbarten Termin kurzfristig absagen, ist bei Absagen am Tag des Beratungstermins (oder Versäumen des Termins ohne Absage) das volle Beratungshonorar zu zahlen. Bei Absagen am vorhergehenden Tag wird ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Beratungshonorars fällig. Wird der Beratungstermin mindestens zwei volle Werktage (48 Stunden) vorher abgesagt, entfällt eine Zahlungsverpflichtung (Absagen bitte telefonisch oder per SMS).
Bei der Vereinbarung eines Beratungstermins bitte ich Sie, sich mit diesen Bedingungen einverstanden zu erklären. Dazu gibt es hier eine ausfüllbare PDF-Datei.

Können die Honorare von einer Krankenkasse erstattet werden?

Paartherapie oder Paarberatung wird von den Krankenkassen nicht erstattet. Die Kassen kommen grundsätzlich nur für die Behandlung von individuellen Krankheiten auf. Hilfe bei der Überwindung sozialer Konflikte wird ausdrücklich aus dem therapeutischen Bereich ausgenommen (»Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.« Psychotherapeutengesetz § 1, Absatz 3).
Das heißt, Partnerschaftskonflikte – auch schwerwiegende – gelten nicht als Gegenstand der Heilkunde, deshalb werden Paartherapien und -beratungen nicht bezahlt, auch nicht von privaten Krankenkassen.
Ich arbeite in freier Praxis, daher ist eine Kostenübernahme auch für Einzelberatungen oder psychotherapeutische Sitzungen durch Krankenkassen nicht gegeben. Das ist ein Vorteil beim Abschluss einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, weil eine nichtkassenärtzliche Therapie (anders als eine von der Kasse bezahlte) bei Fragen nach bisherigen Psychotherapien nicht angegeben werden muss.

Angebot Ablauf